Häufig gestellte Fragen

„Bewältige ich es oder schaffen wir es noch allein? An welchem Punkt ziehe ich oder ziehen wir uns professionelle Hilfe hinzu?“ Diese Frage haben sich viele Personen schon einmal gestellt.

Oft ist der erste Schritt, sich auf eine psychotherapeutische Behandlung oder ein Coaching einzulassen, der schwerste.

Ist die verhältnismäßig hohe Hürde der Kontaktsuche und -aufnahme überwunden, ergeben sich meist schon zu Beginn erste Perspektiven und Lichtblicke.

Die Arbeit von Psychotherapeut:innen wurde in den letzten hundert Jahren weitestgehend gesellschaftlich tabuisiert und wird heute teilweise immernoch mit „Verrücktsein“ oder „Wahnsinn“ in Verbindung gebracht.

Seitdem in Deutschland das Psychotherapeutengesetz (1998) verabschiedet wurde hat sich an dem Berufsfeld der Psychotherapie viel geändert, weil mehr Informationen über die Qualität und Inhalte der Arbeit von Psychotherapeut:innen bereitgestellt und geregelt wurden. In den meisten Fällen liegt die eher ablehnende, negative Bewertung an veralteten Informationen, die die Geselleschaft zur Verfügung hat. Daraus ergibt sich, dass adäquate Informationen immer zuielführend sind.

Viele Menschen und deren Familien erkennen heute frühzeitig den psychotherapeutischen Handlungsbedarf und profitieren durch eine passende Psychotherapie häufig wieder schnell von einem stabilen Funktionsniveau im Alltag. Sie können das Leben also wieder besser bewältigen. Bei vielen anderen Gesundheitsfragen zeugt es ebenso von gesunder Selbstfürsorge, wenn man einen Facharzt für spezifische Krankheitssymptome aufsucht. Sich professionelle, psychologische Hilfe bzw. einen Coach zu suchen stellt somit eine große Stärke dar. Im Folgenden sollen Sie Antworten auf Fragen bekommen, die sich viele Patient:innen vor Beginn einer Psychotherapie häufig stellen. 

  • Es kommt immer darauf an, wie viele Plätze zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage zur Verfügung stehen und wie viel Zeit die aktuellen, einzelnen, noch laufenden Fälle derzeit in Anspruch nehmen. Rufen Sie am besten einfach in der Sprechstundenzeit an oder schreiben Sie mir kurz eine E-Mail, dann beantworte ich Ihnen ganz unverbindlich Ihre akuten Fragen. Sie ereichen mich über das Kontaktformular per E-Mail oder Telefon.

  • Da ich über die Approbation für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (Verhaltenstherapie) verfüge, können Patient:innen bis zum Alter von 21 Jahren von mir psychotherapeutisch behandelt werden. Die Kosten übernehmen private Krankenkassen, sowie die sogenannte Beihilfe mithilfe einfacher Antragsformulare (bzw. eines Gutachtens meinerseits), die ich zu Beginn einer Therapie gemeinsam mit Ihnen einreichen werde.

    Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Verhaltenstherapie für Ihr Kind oder Ihren Jugendlichen von der gesetzlichen Krankenkasse bewilligen lassen können, wenn Sie innerhalb einer vertretbaren Wartezeit keine niedergelassenen Psychotherapeut:innen (mit „Kassensitz“) finden. Der so genannte „Kassensitz“ bedeutet, dass man die Kosten der Therapie über alle gesetzlichen Krankenkassen abrechnen darf. Diese „Kassensitze“ sind beschränkt und derzeit alle besetzt.

    Die Prozedur, um eine Therapie bei mir (ohne „Kassensitz“) bewilligt zu bekommen, läuft über das sogenannte „Kostenerstattungsverfahren“. Die Voraussetzung ist allerdings, dass Sie vor Beginn der Behandlung gegenüber der Krankenkasse belegen müssen, dass Sie bei mehreren (5-7) Psychotherapeut:innen, die für Sie örtlich gut zu erreichen wären, nicht innerhalb einer vertretbaren Wartezeit einen Behandlungsplatz bekommen haben. Hierzu müssen Sie häufig zumindest einen Besuch in der Sprechstunde von Kolleg:innen vorweisen. Verglichen mit der Dringlichkeit der Behandlung der Störung Ihres Kindes oder Jugendlichen sind die Wartezeiten oft viel zu lang, sodass es hier die Chance gibt, eine Bewilligung einzufordern, sodass ich die Behandlung auch ohne „Kassensitz“, eben durch Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse durchführen kann. Genauere Informationen zum „Kostenerstattungsverfahren“ finden Sie hier.

    Darüber hinaus gibt es unter den Patient:innen die sogenannten „Selbstzahler:innen“. Hier bezahlen die zu behandelnden Patient:innen und deren Familien die Psychotherapie aus „eigener Tasche“. Dabei wird sich, ebenso wie bei allen anderen Patient:innen, an der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOÄ/GOP) orientiert.

  • Wenn das Funktionsniveau eines Menschen im Alltag nicht mehr stabil genug ist, wenn er oder sie sich selbst oder andere damit lähmt oder sogar einschränkt, gefährdet, dann ist es angemessen, sich zur ersten Abklärung und Definition der Problemlage an Psychotherapeut:innen zu wenden. Dann wird geklärt, inwieweit es sich um eine pathologische Störung handelt. Dabei soll Ihnen erst einmal auf die „Sprünge“ geholfen werden und gemeinsam nach Zielvorstellungen oder Lösungen gesucht werden, die Sie im gesamten Prozess stets mitgestalten sollten. Patient:innen, die ihr 15. Lebensjahr abgeschlossen haben, können eine Psychotherapie auch selbstbestimmt, auch ohne die direkte Beteiligung der Eltern, durchlaufen.

  • Die Länge oder Dauer einer Psychotherapie hängt von der Schwere der Störung ab. Dabei kann es sein, dass eine Kurzzeittherapie durchlaufen wird, mit bis zu 24 Stunden für das Kind oder den Jugendlichen und bis zu 6 Bezugspersonenstunden für Eltern, Erzieher:innen, Lehrer:innen, etc. Bei einer Langzeittherapie hat man für die Therapie insgesamt bis zu 80 Stunden zur Verfügung. Dies hängt von vielen Faktoren wie z.B. der Ausprägung der Symptomatik ab, wie lange es letztendlich dauert und wie viele Stunden wir benötigen. Sich zu Beginn darauf festzulegen würde den gesamten Therapieprozess stören und einen Leistungsanspruch erzeugen, den es in der Psychotherapie nicht geben sollte, um unnötige Stressoren zu vermeiden.

  • Es gibt natürlich keine Garantie auf eine Verbesserung der Symptomatik. Allerdings werde ich meinem Berufsethos nicht gerecht, wenn sich über einen unverhältnismäßig langen Zeitraum nichts verändern würde und ausschließlich ein Stillstand zu verzeichnen wäre. Bei einigen Patient:innen kommt es manchmal sogar zu einer Symptomverschlechterung während des Therapieverlaufs, was allerdings hilfreicher sein kann, als wenn sich in der Dynamik im Laufe der Zeit überhaupt nichts verändert. Generell ist langfristig von einer Verbesserung im Therapieprozess auszugehen. Dabei ist erfahrungsgemäß die „Compliance“ (Mitarbeit und Motivation der Patient:innen) ein guter Indikator/Messwert. Wenn die Patient:innen in der Arbeit motiviert sind und sich entsprechend beteiligen, Therapeut:innen hingegen ebenso gut erklären, sich offen und transparent zeigen und die Beziehung zwischen Patient:in und Therapeut:in schließlich von Vertrauen geprägt ist, sieht die Prognose bezogen auf den Erfolg der Behandlung sehr gut aus.

  • In meiner Praxis bin ich sehr bemüht, ganz nah an den Patient:innen und deren Lebensinhalten zu sein. Dazu versuche ich so gut es mir gelingt, mich an der jeweiligen Lebensrealität zu orientieren. Die Therapie findet fast ausschließlich in den Räumen der Praxis statt. Wenn es allerdings Sinn macht, findet die Therapie auch außerhalb der Praxisräume statt. Der Ansatz meiner psychotherapeutischen Arbeit wird als Verhaltenstherapie bezeichnet. Was die Verhaltenstherapie immer schon ausgezeichnet hat ist, dass sie immer relativ konkret war und ist. Es geht immer um Verhaltensweisen und bestimmte Gedanken, die sich bei den Patient:innen im Verlauf ihres Lebens gefestigt haben. Daneben geht es um die Einbeziehung von Emotionen/Gefühlen. Die Verhaltenstherapie bildet ein konkretes, explizites Therapieverfahren, was sich darüber hinaus von anerkannten psychotherapeutischenRichtlinienverfahren von „links und rechts“ inspirieren lässt.

  • Die Arbeit unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Wenn sich wissentlich beim Patienten oder der Patientin eine Selbst- oder Fremdgefährdung nicht glaubhaft ausschließen lässt, darf die Schweigepflicht gebrochen werden, ansonsten wird ohne Einwilligung der Patient:innen, ohne eine so genannte Schweigepflichtsentbindung, zunächst keine Information an Dritte weitergegeben.